Symposium 21. April 2017

[printfriendly]
[ratingwidget type=“page“ post_id=“2595″]

Erstellen Sie eine Beitrag zum Symposium

Thema: „Grenzen der Schweigepflicht bei eingeschränkter Fahrtauglichkeit“

(21. April 2017)

Veranstaltungsort: Hotel Crowne Plaza – The Pitter Salzburg,
Rainerstraße 6-8, 5020 Salzburg


Beim Verkehrssymposium der ÄKVÖ und dem ÖAMTC am 21. April in Salzburg diskutierten ca. 150 ärztliche und juristische Experten über die Grenzen der ärztlichen Scheigepflicht.

Sind körperliche Fähigkeiten eingeschränkt, kann durch technische Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden Die Adaptierungen müssen im Führerschein vermerkt werden, ein KFZ ohne diese Anpassungen darf nicht mehr gelenkt werden. Oftmals erfährt die zuständige Behörde jedoch nichts von den Behinderungen, da eine Meldung durch die behandelnden Ärzte gar nicht vorgesehen ist, meint Dr. Eschberger, Chefarzt der AUVA.

Eine besonders zu beachtende Tatsache zeigte Prof.Dr. Saam, Präsident der ÄKVÖ auf: Suizid durch Autounfall.18% der Patienten hatten am Tag des Suizids noch ihren Arzt aufgesucht, 80% der an Suizid verstorbenen Personen waren in den letzten 3 Monaten vor ihrem Suizid in ärztlicher Behandlung. Vielleicht wäre durch eine Meldung ärztlicherseits die Gesamtanzahl dieser Autounfälle zu verringern gewesen.
Univ.-Prof. Dr. Marksteiner betont aus psychiatrischer Sicht, dass die nicht mehr gegebene Einsichtsfähigkeit bei z. B. an Demenz erkrankten Menschen zu großen Schwierigkeiten führen kann und.es eine bedeutende Ermessensfrage ist, ob bei nicht mehr gegebener Fahrtüchtigkeit eine Meldung an die Behörde erfolgen sollte.

Genauso problematisch sieht es allerdings Augenarzt Univ.-Prof. Heilig, wenn Patienten uneinsichtig weiterhin, trotz massiv gestörter Seh- und Wahrnehmungsfunktionen, ihr KFZ wie bisher betreiben.

Folgender Konsens wurde anschließend mit den ärztlichen Experten, Mag. Martin Hoffer, Leiter der Rechtsdienste des ÖAMTC, sowie der anwesenden Juristin und Geschäftsführerin des Institutes für Ethik und Recht in der Medizin, Dr. Kletecka-Pulker, dem Amtsarzt Dr. Sollak und den Teilnehmern gemeinsam diskutiert und erstellt:

  1. Das Vertrauen des Patienten in seinen behandelnden Arzt darf nicht durch eine Aufweichung der Schweigepflichten gefährdet oder gestört werden; dieses Vertrauen muss vielmehr gestärkt und gefestigt werden. In erster Linie muss vor allem gegenüber gesundheitlich beeinträchtigten Besitzern einer Lenkberechtigung immer die Beratung und Motivation zu eigenverantwortlicher Entscheidung zum Lenken eines Fahrzeuges in Vordergrund stehen.
  2. Sollte der Arzt zur Weiterleitung von Informationen verpflichtet sein, muss er dies und seine Beweggründe dem Patienten erklären. Dazu bedarf es klarer und breit kommunizierter Richtlinien, wer in welchen Fällen Informationen an bestimmte Personen oder staatliche Stellen weiterleiten darf oder muss und wie die Aufklärung zu erfolgen hat und zu dokumentieren ist. Diese Richtlinien müssen auch hinreichende Kriterien enthalten, um eine Interessenabwägung vornehmen zu können.
  3. Rechtliche Vorschriften sollen in diesem Sinne nicht nur Verpflichtungen und Verbote enthalten, sondern auch der Absicherung des Arztes vor Forderungen wegen behaupteter falscher oder unzureichender Beratung oder Verletzung der Verschwiegenheitspflicht dienen.

Ao.Univ.-Prof. Dr. Ilsemarie Kurzthaler, Medizinische Universität Innsbruck, Vizepräsidentin der ÄKVÖ


Referenten

STAFFEN, Hofrat Alfred,Univ.Prof. Dr.
Ehem. Präsident der ÄKVÖ
Mail: alfred.staffen@gmx.atSCHLEGEL-LANZ, Martina, Mag.
Leiterin d. Rechtsabteilung, Stellv. Landesdirektorin ÖAMTC Salzburg
Mail: martina.schlegel-lanz@oeamtc.atSAAM, Raimund, Prof. MR Dr.
Arzt f. Allgemeinmedizin, Führerscheinuntersuchungen Wien
Mail: doktor@saam.at

KALSS, Gudrun, Dr.
FÄ f. Neurologie, .Universitätsklinik f. Neurologie der PMU Salzburg, Christian Doppler Klinik
Mail: g.kalss@salk.at

MARKSTEINER, Josef, Prim. Univ.Prof.Dr.
FA f. Psychiatrie u. Psychotherapeutische Medizin, Geriatrie
Mail: marlena.rimml@tirol-kliniken.at

STECHEMESSER, Lars, Dr.
FA f. Innere Medizin, Univ.-Klinik für Innere Medizin I der PMU Salzburg
Mail: l.stechemesser@salk.at

ESCHBERGER, Dieter, Dr.
FA f. Unfallchirurgie, Chefarzt d. AUVA- Landesstelle Wien
Mail: martina.liebl@auva.at

HEILIG, Peter, Univ.Prof. Dr.
FA f. Augenheilkunde, Wien
Mail: peter.heilig@univie.ac.at

HOFFER, Martin, Mag.
Leiter Rechtsdienste ÖAMTC Wien
Mail: martin.hoffer@oeamtc.at

DIMOU, Georg, Dr. PLL.M.

Arzt für Allgemeinmedizin, Notarzt, Wien
Mail: georg.dimou@oegern.atSOLLAK, Robert, Dr.
Arzt f. Allgemeinmedizin, Amtsarzt Landessanitätsdirektion Salzburg
Mail: robert.sollak@salzburg.gv.atKLETEČKA-PULKER, Maria, Dr.
Juristin, Geschäftsführerin im Institut für Ethik und Recht in der Medizin
Mail: maria.kletecka-pulker@univie.ac.at

KURZTHALER, Ilsemarie, Univ.Prof. Dr.
FÄ f. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, LKH Hochzirl
Mail: ilsemarie.kurzthaler@i-med.ac.at

STAFFEN, Wolfgang, Assoc.Prof. Univ.Doz. Dr.
FA für Neurologie, Universitätsklinik f. Neurologie der PMU Salzburg, Christian Doppler Klinik
Mail: w.staffen@salk.at